Kanzlei KÜNZEL & PARTNER
Anwalt füR VERKEHRSTRAFRECHT in Waiblingen
BERATUNG UND VERTEIDIGUNG IM VERKEHRSSTRAFRECHT – ENGAGIERT UND DISKRET
Das Verkehrsstrafrecht beschäftigt sich mit schweren Vergehen im Straßenverkehr, die nicht lediglich eine Ordnungswidrigkeit darstellen und strafrechtlich verfolgt werden. Im Mittelpunkt stehen hierbei Alkohol- und Drogendelikte (§ 316 StGB), unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht, § 142 StGB), Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB), Nötigung (§ 240 StGB) sowie das Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG).
Wir prüfen die Sach- und Rechtslage sorgfältig und entwickeln eine individuelle Verteidigungsstrategie. Ziel ist es Ihre Rechte konsequent zu wahren und das bestmögliche Ergebnis zu erreichen.
Wichtig: Machen Sie frühzeitig von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und lassen Sie sich anwaltlich beraten, bevor Sie Angaben gegenüber Ermittlungsbehörden machen.

UNSERE TÄTIGKEITSSCHWERPUNKTE IM Strafrecht
Fahren unter Einfluss von Alkohol, Drogen und Medikamenten (§ 316 StGB)
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB)
Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)
Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)
Nötigung im Straßenverkehr (§ 240 StGB)
Verbotene Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB)
Fahrlässige Körperverletzung/Tötung infolge von Verkehrsunfällen (§§ 229, 222 StGB)
Verkehrsverwaltungsrechtliche Folgen: Entzug der Fahrerlaubnis, Fahrverbot, Punkte in Flensburg und die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU)
STRAFVERTEIDIGUNG MIT STRATEGIE UND KLARHEIT
Im Verkehrsstrafrecht ist eine frühzeitige und durchdachte Verteidigungsstrategie entscheidend. Wir analysieren die Ermittlungsakte, prüfen Beweise sowie mögliche Verfahrensfehler und entwickeln auf dieser Grundlage ein strukturiertes Vorgehen.
Dabei stehen Ihre Interessen im Mittelpunkt – sei es die Einstellung des Verfahrens, eine Strafmilderung oder der Freispruch. Wir vertreten Privatpersonen ebenso wie Unternehmer und Führungskräfte.
Vertrauen Diskretion und eine realistische Einschätzung der Situation bilden Grundlage unserer Zusammenarbeit.
IHR Ansprechpartner im VERKEHRSSTRAFRECHT in Waiblingen

MARC HOFMANN
Jurastudium in Tübingen.
Rechtsanwalt seit 2014.
Sekretariat
Herr Manz
hofmann@kuenzelpartner.de
Telefon 07151/5008-56
Telefax 07151/5008-88